Die „Überwachungs-Skandale“ bei Lebensmittel-Discountern oder Telekommunikations-Unternehmen haben viele Arbeitgeber aufgerüttelt. Sie sind jetzt unsicher und wollen um jeden Preis schlechte Presse und Imageschäden verhindern. Bringen Sie hier Ihre Kompetenz ins Spiel!
Mit dem brandneu erschienenen Praxis-Ratgeber „Handbuch Internet.Arbeitsrecht“ können Sie sofort eine rechtssichere Antwort auf die folgenden aktuellen Fragen von Mandanten geben:
„Kann ich meinen Mitarbeitern die private Internetnutzung verbieten? In den Arbeitsverträgen habe ich das nicht extra geregelt…“
„Wie kann ich neu eingestellten Mitarbeitern in den Vertrag schreiben, dass sie Internet und E-Mail nicht privat nutzen dürfen?“
„Welche Kontrollmöglichkeiten sind legal … ohne dass ich hinterher als „Überwacher“ dastehe? Darf ich die besuchten Seiten aller Firmenrechner speichern und auswerten?“
„Wie reagiere ich arbeitsrechtlich korrekt, wenn jemand privat surft? Kann ich gleich kündigen oder muss ich erst abmahnen?“
„Ich habe jemanden konkret im Verdacht. Darf ich seinen Arbeitsplatz per Video überwachen?“
„Meine Außendienstler haben ein Handy. Müssen sie private Telefonate versteuern?“
Mit dem neuen Praxiswerk „Handbuch Internet.Arbeitsrecht“ können Sie sofort eine Antwort auf diese (und viele weitere) Fragen geben. Ohne viel Zeit zu investieren:
Denn statt sich mühsam alle Regelungen zu dieser Thematik zusammen suchen und die umfangreiche Rechtsprechung studieren zu müssen, übernehmen Sie einfach die rechtssicheren Musterformulierungen, Praxistipps und Fertig-Formulare zur Vertragsgestaltung aus dem „Handbuch Internet.Arbeitsrecht“. Denn gerade hier überschneiden sich bei zahlreichen Fragen Arbeitsrecht, Datenschutzrecht und zum Teil auch Aspekte des Steuerrechts. Zum Beispiel, wenn Sie die lohnsteuerrechtlichen Auswirkungen privater Internet-Nutzung beurteilen müssen oder wenn Werbungskosten für privat angeschaffte Hardware, die betrieblich genutzt wird, anfallen.
Außerdem können Sie Ihre Mandanten mit den Spezial-Tipps aus dem „Handbuch Internet.Arbeitsrecht“ auf Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung von Telekommunikations-Einrichtungen aufmerksam machen. Das erhöht Ihre Beratungskompetenz und die Mandantenzufriedenheit zusätzlich.
PLUS extra: Ein umfangreiches technisches Glossar lichtet das Dickicht des IT-„Fachchinesisch“.