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Dokumentausgabe

 

Um sich ein Dokument zur Ansicht auf den Bildschirm aufzurufen, klicken Sie die gewünschten Dokumentart (Kurztext oder Langtext) in der Trefferliste an.

Die Inhalte der einzelnen Dokumentarten sind:

1. Rechtsprechung

Kurztext

Neben den bibliographischen Angaben, wie Gericht, Spruchkörper, Titelzeile, Entscheidungsdatum, Dokumenttyp und Normenkette, die Sie bereits in der Trefferliste, gegebenenfalls teilweise, angezeigt bekommen haben, wird Ihnen am Anfang des ausgegebenen Dokuments zusätzlich das Aktenzeichen der Entscheidung genannt.

Neben der Anzeige des oder der Leitsätze und gegebenenfalls einem von der Dokumentationsstelle gefertigten Orientierungssatz, erhalten Sie weitere wichtige Informationen:

Sie erhalten weiter (teilweise sofern dokumentiert):

  • Alle Fundstellen, die die Entscheidung veröffentlicht haben,
  • im Verfahrensgang alle vorangegangenen und nachgehenden Entscheidungen, die von der Entscheidung, die Sie gerade auf dem Bildschirm haben, selbst zitiert werden,
  • alle Entscheidungen und sonstigen Dokumente, die von Ihrem Abonnement umfasst sind, die die Entscheidung, die Sie auf dem Bildschirm haben, zitieren.

Diese Angaben lassen sich durch Anklicken des -Zeichens zuklappen.

Langtext

Neben den obigen unter Kurztext bereits genannten Informationen erhalten Sie Tenor, Tatbestand und Entscheidungsgründe im gleichen Umfang wie in der vom Gericht abgesetzten Originalentscheidung.

Bei der Darstellung des Langtextes sind die bibliographischen Angaben (Fundstellen, Verfahrensgang, Aktiv- und Passivzitierungen) standardmäßig zugeklappt. Zum Einblenden klicken Sie bitte auf das -Zeichen.

Sie können jederzeit zwischen der Ansicht des Kurztextes und des Langtextes wechseln, indem Sie den entsprechenden Reiter anklicken.

Selbstverständlich besteht die Möglichkeit, jederzeit zum nächsten oder vorigen Dokument, bezogen auf die Trefferliste, zu blättern.

2. Gesetze

Beim Aufruf zur Anzeige eines Normdokuments können Sie sich gegebenenfalls bereits in der Trefferliste entscheiden, welche von mehreren im Datenbestand dokumentierten Fassungen einer Norm Sie anzeigen lassen möchten.

Ferner besteht die Möglichkeit bereits in der Trefferliste das gesamte einer Einzelnorm zugehörige Gesetz/die gesamte einer Einzelnorm zugehörige Verordnung aufzurufen.

In der Dokumentansicht selbst erhalten Sie folgende Informationen:

  • Paragraphen- oder Artikel-Ziffer der Norm,
  • amtliche- oder juris-Abkürzung des Gesetzes,
  • Fassungsdatum der angezeigten Norm,
  • Geltungsdatum oder -zeitraum der angezeigten Norm,
  • Fundstelle des Ur-Gesetzes im Bundes-, Reichsgesetzblatt oder Bundesanzeiger,
  • Fundstellennachweis,
  • vollständiger Text der Vorschrift,
  • Fußnoten mit Angaben zur Historie.

Alle übrigen Fassungen erhalten Sie zur Auswahl angezeigt, wenn Sie das Datum hinter "Fassung vom" anklicken und in dem sich dann öffnenden Fenster den Verweisen folgen.

Das Fenster kann durch Anklicken eines der -Zeichens geschlossen werden.

Das gesamte der Einzelvorschrift angehörende Gesetz können Sie über den gleichnamigen Reiter ebenso aufrufen wie die vorherige Fassung.

Bei Auswahl der Funktion "Vorige Fassung" wird diese angezeigt. Die aktuelle bzw. diejenige Fassung, die Sie zuletzt angesehen haben, wird darunter angehängt, wobei deren Ansicht minimiert ist. Um beide Fassungen miteinander vergleichen zu können, öffnen Sie diese durch Anklicken des -Zeichens.

Bei der Dokumentansicht einer Norm können Sie nicht nur bezogen auf die Trefferliste von Eintrag zu Eintrag blättern; hier besteht darüber hinaus die Möglichkeit, im Gesetz zu blättern und sich das jeweils nächste oder vorige Dokument anzusehen.

3. Literaturnachweise und sonstige Dokumente (Praxisreporte, Kommentare)

In der Dokumentansicht erhalten Sie (sofern dokumentiert)

  • Name und Vorname des Verfassers/der Autoren eines Werks,
  • Titel des Beitrags/Werks,
  • Beitragstyp (Aufsatz, Entscheidungsbesprechung etc.),
  • Normenkette,
  • Fundstelle(n),
  • Gliederung,
  • von der Dokumentationsstelle verfasstes, inhaltserschließendes Kurzreferat,
  • Aktiv- und Passivzitierungen.

4. Arbeitshilfen

Dokumentansicht Schmerzensgeld

Der Inhalt des gerade angezeigten Dokuments lässt sich über das Symbol ausdrucken oder mit auf der Festplatte abspeichern.

Klicken Sie an, maximieren Sie die Ansicht; über maximieren Sie die Dokumentansicht.

Die erste Möglichkeit blendet die Suchmaske aus, wobei die Navigation erhalten bleibt. Die zweite Möglichkeit maximiert die Dokumentanzeige auf den gesamten Bildschirm.

Über stellen Sie die Standardansicht wieder her.

Über den gleichnamigen Reiter gelangen Sie von der Dokumentansicht jederzeit wieder zur Trefferliste, um sich ein anderes Dokument aussuchen zu können.

Die Besonderheit der Struktur der einzelnen Datenbestände besteht darin, dass Sie alle in einem Dokument zitierten weiteren Dokumente auch aus allen anderen, von Ihrem Abonnement umfassten Datenbeständen, mit nur einem Klick auf die Verweise aufrufen können.